Sondereigentumsverwaltung - SE Verwaltung
Sondereigentumsverwaltung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt, welche Teile desGebäudes zum Gemeinschaftseigentum und welches zum Sondereigentum gehören.
Alles innerhalb einer Eigentumswohnung gehört zum Sondereigentum und alles, was von allen Eigentümern / Mietern gleichermaßen genutzt wird zum Gemeinschaftseigentum. Zum Sondereigentum gehören auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften, da diese Teil eines ganzen Gebäudes sind.
Während sich die WEG-Verwaltung um alles rund um das Gemeinschaftseigentum kümmert, haben wir Mitarbeiter, die sich speziell um den Bereich des Sondereigentums kümmern.
Das Sondereigentum-Verwaltungspaket umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
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Sämtliche buchhalterische Leistungen (Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung; Wohngeldinkasso; Verwaltung der Instandhaltungsrücklage)
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Erstellung der Jahresabrechnungen und der Wirtschaftspläne der einzelnen Einheiten sowie des gesamten Objekts
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Begleitung juristischer Fragestellungen und Auseinandersetzungen
Ihr Ansprechpartner
Herr Gösta Goldstein
Podbielskiallee 81
14195 Berlin-Dahlem
Tel.: +49 30 - 40 30 44 90