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Sondereigentumsverwaltung - SE Verwaltung

Sondereigentumsverwaltung

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt, welche Teile desGebäudes zum Gemeinschaftseigentum und welches zum Sondereigentum gehören.

Alles innerhalb einer Eigentumswohnung gehört zum Sondereigentum und alles, was von allen Eigentümern / Mietern gleichermaßen genutzt wird zum Gemeinschaftseigentum. Zum Sondereigentum gehören auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften, da diese Teil eines ganzen Gebäudes sind.

Während sich die WEG-Verwaltung um alles rund um das Gemeinschaftseigentum kümmert, haben wir Mitarbeiter, die sich speziell um den Bereich des Sondereigentums kümmern. 

Das Sondereigentum-Verwaltungspaket umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • Sämtliche buchhalterische Leistungen (Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung; Wohngeldinkasso; Verwaltung der Instandhaltungsrücklage)

  • Erstellung der Jahresabrechnungen und der Wirtschaftspläne der einzelnen Einheiten sowie des gesamten Objekts

  • Begleitung juristischer Fragestellungen und Auseinandersetzungen

Ihr Ansprechpartner

Herr Gösta Goldstein

goldstein@wgw.de

Podbielskiallee 81

14195 Berlin-Dahlem

Tel.: +49 30 - 40 30 44 90

Fax: +49 30 - 80 40 90 424

Anfrage Sondereigentumsverwaltung

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